- Bei Ferien- oder Feiertagsterminen wie Ostern, Pfingsten, Christi Himmelfahrt usw. wird pro Wochenende, das in den Buchungszeitraum fällt,
- eine Vorabkaution von z.Z. 130,00 € berechnet.
- Bei Vertragsrücktritt vom Vertragsabschlußdatum bis 6 Monate vor dem Belegungstermin wird diese Kaution einbehalten.
- Bei Vertragsrücktritt zwischen 6-4 Monate vor Belegungstermin werden 30 % der Mindestmietsumme berechnet. Die Kaution ist der Mindestbetrag.
- Bei Vertragsrücktritt zwischen 4-1 Monat vor Belegungstermin werden 50 % der Mindestmietsumme berechnet.
- Bei Vertragsrücktritt im Monat vor dem Belegungstermin bis zum Belegungsbeginn werden 75 % der Mindestmietsumme berechnet.
- Bei der prozentualen Berechnugn wird die gezahlte Kaution mit der Summe verrechnet.
- Bei Terminen außerhalb der Ferien und Feiertagswochenenden wird keine Vorabkaution berechnet.
- Bei kurzfristiger Absage dieser Termine, wird ein Betrag von 80,00 € im nachhinein berechnet.
Alle Ausfallentschädigungen - Mindestbetrag ist die jeweilige Kaution-
wird nur berechnet, wenn sich kein Ersatzmieter findet.
Eine gütliche Einigung wird immer angestrebt.